Forensische Psychiatrie ist ein Spezialgebiet der Psychiatrie, das sich mit allen Fragen und Problemen im Grenzgebiet zwischen Recht und Psychiatrie beschäftigt. "Forensisch" leitet sich vom lateinischen "forum", der Markt ab, der u.a. der klassische Ort für Gerichtsverfahren war. Es wird heute in der Bedeutung "gerichtlich" bzw. "die Gerichtsverhandlung betreffend" verwendet.
In der Öffentlichkeit wird die Forensische Psychiatrie vor allem mit der Begutachtung und Behandlung von Straftätern in Verbindung gebracht. Die gutachterliche Beurteilung im Strafverfahren und die Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern stellen in der Tat einen zentralen Bereich der forensisch-psychiatrischen Arbeit dar, womit die Forensische Psychiatrie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Allgemeinheit und den Schutz potentieller Opfer leistet.
Forensische Psychiater werden jedoch auch häufig auf anderen Rechtsgebieten mit Begutachtungen beauftragt, so z.B. in den Bereichen Sozialrecht, Zivilrecht, Betreuungsrecht, Versicherungsrecht oder Verwaltungsrecht. Dabei leistet die Forensische Psychiatrie Hilfestellungen für Entscheidungen von Gerichten und Behörden im Umgang mit tatsächlich oder vermeintlich psychisch kranken Menschen, indem sie ggf. psychische Störungen feststellt und die Auswirkungen solcher Störungen auf rechtlich relevante Fähigkeiten und Handlungen beurteilt.





